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Barrierefreiheit wird zur Pflicht (BFSG)– was Website- und/oder Webshop- betreiber jetzt wissen müssen

Aida Faye Digital Marketing Expert Germany Dtch Digitals

Von: Aida Faye

Lesezeit: 2 Minuten

In einer digitalen Welt, in der jeder klickt, scrollt und shoppt, darf eines nicht auf der Strecke bleiben: Zugänglichkeit für alle. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird Barrierefreiheit ab dem 28. Juni 2025 für viele digitale Produkte und Dienstleistungen verbindlich – und das betrifft insbesondere Websites, Apps und Onlineshops. Das Ziel: Menschen mit Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten ermöglichen.

Was heißt das konkret?

Das BFSG verpflichtet Unternehmen dazu, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen – etwa in Sehen, Hören, Bewegung oder Kognition – uneingeschränkt nutzbar sind. Ziel: Menschen mit Einschränkungen (ob visuell, auditiv, motorisch oder kognitiv) den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten ermöglichen. Dabei geht es nicht um theoretische Standards, sondern um ganz konkrete Anforderungen.

Barrierefrei – das erwartet Websites, Apps & Co.

Inhalte klar erkennen

  • Bilder, Icons und Videos brauchen Alternativtexte bzw. Untertitel.
  • Farbkontraste müssen hoch genug sein.
  • Inhalte müssen auch ohne visuelles Design logisch und lesbar sein.
  • Farben allein dürfen nicht zur Informationsvermittlung verwendet werden.
  • Inhalte müssen sich bis 200 % vergrößern lassen – ohne Layoutprobleme

Benutzerfreundliche Steuerung

  • Die gesamte Website muss ohne Maus steuerbar sein.
  • Der sichtbare Fokus muss klar erkennbar sein.
  • Blink-Effekte sind maximal 3x/Sekunde zu begrenzen.
  • Slider & Auto-Content dürfen nicht unkontrolliert laufen.

Verständlichkeit

  • Klare, einfache Sprache ist Pflicht.
  • Formulare brauchen eindeutige Fehlermeldungen und Hilfetexte.
  • Navigation und Seitenaufbau müssen konsistent und vorhersehbar bleiben.
  • Formulare müssen Hilfestellungen und Fehlermeldungen bieten.

Technisch zuverlässig

  • Valider HTML-Code ist ein Muss.
  • ARIA-Rollen müssen korrekt eingesetzt werden.
  • Kompatibilität mit Screenreadern wie NVDA oder VoiceOver muss gewährleistet sein.

Außerdem müssen Unternehmen eine Barrierefreiheitserklärung auf ihrer Website veröffentlichen – inklusive Angabe zu noch bestehenden Einschränkungen – und ein Meldeformular für digitale Barrieren bereitstellen.

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – z. B. E-Commerce, Banken, Ticket- oder Medienportale. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind davon ausgenommen.

Was droht bei Verstößen?

Bei Nichteinhaltung drohen neben Bußgeldern, der Rückruf oder die Abschaltung von Produkten und Dienstleistungen sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Kurzum: Wer jetzt nicht handelt, läuft ins Risiko.

Warum jetzt aktiv werden?

Der Countdown läuft: Der Stichtag ist der 28. Juni 2025 – in weniger als drei Monaten. Für digitale Projekte ist das eine extrem kurze Vorlaufzeit. Jetzt ist der Moment, umzurüsten und umzudenken. Websites und Dienstleistungen, die vor dem 28.Juni 2025 existieren, haben eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030, um die Anforderungen zu erfüllen.

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Über den Autor

Aida Faye

Mit 6 Jahren Erfahrung im Online-Marketing auf Kundenseite und als deutsche Muttersprachlerin ist Aida Faye eine echte Expertin für den deutschen Markt. Sie hat ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse und Herausforderungen der deutschen Verbraucher und weiß genau, wie sie diese in erfolgreiche Marketingstrategien umsetzen kann. Aida Faye konzentriert sich darauf, starke Beziehungen zu den Kunden aufzubauen und messbare Ergebnisse zu erzielen. Gemeinsam mit ihren Kunden arbeitet sie daran, deren Online-Ziele zu erreichen.

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