Neue Widerrufsfunktion ab 2026 für Online-Shops verpflichtend
Was die neue Widerrufsfunktion für Online-Shops bedeutet
Ab dem 19. Juni 2026 muss jeder Online-Shop eine gut sichtbare Widerrufsfunktion auf seiner Website haben. Ab dann muss das Stornieren genauso einfach sein wie das Bestellen. In diesem Newsflash erfährst du, was sich ändert, für wen die Verpflichtung gilt und welche Schritte Online-Shops schon jetzt unternehmen können.
Das gilt für B2C-Webshops und Online-Dienstleister, mit Ausnahme von Webshops, die Produkte ohne Widerrufsrecht anbieten (wie z. B. Sonderanfertigungen). Außerdem gilt das nicht für B2B-Webshops.
Was ändert sich genau?
Das Widerrufsrecht selbst ist nicht neu. Verbraucher haben schon länger das Recht, einen Online-Kauf innerhalb der gesetzlichen Bedenkzeit zu widerrufen.
Was sich jedoch ändert, ist die Art und Weise, wie Webshops dies ermöglichen müssen. Die Richtlinie (EU) 2023/2673 verpflichtet Unternehmen, hierfür eine separate digitale Widerrufsfunktion anzubieten. Diese Funktion muss während der gesamten Bedenkzeit:
- deutlich sichtbar sein;
- einfach zugänglich sein;
- eindeutig gekennzeichnet sein.
Denk zum Beispiel an eine Schaltfläche oder einen Link mit einem klaren Text wie „Hier den Vertrag widerrufen“ oder einer ähnlichen Formulierung.
Wie sieht der Ablauf aus?
Der neue Ablauf muss einfach und transparent sein:
- Der Kunde klickt auf die Widerrufsschaltfläche im Webshop.
- Der Kunde gibt seine Basisdaten ein: Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse zur Bestätigung. Es dürfen zusätzliche Felder wie der Grund für die Rücksendung abgefragt werden, aber der Kunde ist nicht verpflichtet, diese auszufüllen. Die einzigen Pflichtfelder sind diejenigen, die für die ordnungsgemäße Abwicklung der Rücksendung erforderlich sind.
- Der Kunde bestätigt den Widerruf über eine eindeutige Schaltfläche
- Der Kunde erhält sofort eine Empfangsbestätigung mit dem Inhalt der Erklärung und dem Zeitpunkt.
- Die Rückgabefrist beginnt zu laufen.
Wichtig: Die Funktion muss auch einen teilweisen Widerruf unterstützen.
Warum ist das wichtig?
Auf den ersten Blick scheint das nur eine rechtliche Anpassung zu sein, aber in der Praxis betrifft das den gesamten Rückgabe- und Rückerstattungsprozess. Denk dabei an automatische Rückerstattungen, die Aktualisierung der Bestellverwaltung und klare Status-Updates für den Kunden.
Ein chaotischer oder unklarer Prozess kann zu Unzufriedenheit bei den Kunden führen. Das wirkt sich direkt auf deine Konversionsrate und das Vertrauen in deine Marke aus. Sollte der Kunde nicht (ausreichend) informiert werden, kann sich die Widerrufsfrist für Kunden auf maximal zwölf Monate verlängern. Außerdem kann die niederländische Verbraucherschutzbehörde (ACM) die Einhaltung dieser Verpflichtung durchsetzen, was zu Verwarnungen oder Geldstrafen führen kann.
Was sind die nächsten Schritte?
Wir empfehlen dir, bis zum 19. Juni die folgenden Schritte durchzuführen:
- Füge eine gut sichtbare Widerrufsschaltfläche in die Kopf- oder Fußzeile ein, die auf jeder Seite des Webshops verfügbar ist.
- Erstelle das Widerrufsformular mit Feldern für Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse sowie einer deutlichen Bestätigungsschaltfläche.
- Richte die automatische Empfangsbestätigung ein, einschließlich des Wortlauts der Erklärung und des Zeitpunkts der Einreichung.
- Stelle sicher, dass ein teilweiser Widerruf in der Bestellabwicklung technisch möglich ist.
- Überprüfe den Rückerstattungsprozess: Wie schnell wird das Geld zurückerstattet und läuft das automatisiert ab?
- Aktualisiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Rückgabeseite, damit die Kunden gut über den neuen Ablauf informiert sind.
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