Gemeinsame Nutzung von Remarketing-Listen innerhalb des MCC-Kontos
Einfaches Freigeben von Remarketing-Listen in Ihrem Manager und Ihren Unterkonten
Mit einem MCC-Konto innerhalb von Google Ads ist es jetzt möglich, Remarketing-Listen mit anderen Konten, die zum MCC-Konto gehören, mit einem Klick freizugeben. Ein MCC-Konto ist ein Google Ads-Konto, mit dem Sie alle Ihre Google Ads-Konten, einschließlich anderer Manager-Konten, ganz einfach von einem Ort aus anzeigen und verwalten können. Agenturen verwenden häufig ein MCC-Konto.
Remarketing Google Ads wird verwendet, um Personen, die Ihre Website bereits besucht haben, erneut mit den Dienstleistungen oder Produkten anzusprechen, die sie auf der Website besucht haben. Mit einem Manager-Konto können Sie nun Remarketing-Listen mit anderen Konten innerhalb des Kontos teilen. Um die schnelle Freigabe Ihrer Zielgruppenlisten zu erleichtern, können Sie jetzt die kontinuierliche Freigabe von Zielgruppen in Ihren Manager-Konten aktivieren.

Wenn Sie sich für diese Option anmelden, werden alle in Ihrem Manager-Konto erstellten Remarketing-Listen mit allen bestehenden und zukünftigen Unterkonten geteilt. kreuzen Sie das Kästchen also jetzt an.
Diese Konten können Listen von mehreren Manager-Konten erhalten, aber Sie behalten immer die Kontrolle darüber, welche Listen aktiv sind und welche nicht. Um dies zu aktivieren, benötigen Sie die Erlaubnis aller einzelnen Kundenkonten (Google Ads-Konten), Remarketing-Listen freizugeben, die von einem Kundenkonto erstellt wurden und diesem gehören. Sie dürfen diese also nicht hinter dem Rücken eines anderen Kontos mit diesem teilen. Nur der Administrator des Managerkontos ist berechtigt, diesen Prozess zu durchlaufen. In den kommenden Monaten wird es auch möglich sein, Listen, die in Unterkonten erstellt wurden, mit Ihrem Managerkonto zu teilen.
AVG und die gemeinsame Nutzung von Listen
Die Freigabe von Listen innerhalb eines MCC-Kontos ist nicht erlaubt. Hierfür ist ein Opt-in erforderlich, das auch deutlich macht, dass die Daten mit einem Dritten geteilt werden. Mit anderen Worten: Die Macht liegt immer noch in den Händen des Verbrauchers. Außerdem muss die betreffende Partei der Weitergabe der Remarketing-Listen zustimmen. Wenn Sie dies nicht tun, verstoßen Sie sowohl gegen niederländisches Recht als auch gegen die Nutzungsbedingungen von Google.
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